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  GEZ   /   Rundfunkgebühren   / 
  Befreiung   /  eigene Wohnung   /   Zahlungsweise  /   Neuerung ab 2013
Studenten und die GEZ 
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Es besteht auch für Studierende eine Gebührenpflicht 
für Rundfunkgeräte.
 
 Rundfunkgeräte sind, im klassischen Sinne Radio und Fernseher, seit 2007 auch jedes internetfähige Gerät 
(wie z.B. Computer oder Smartphone). Dabei spielt es keine Rolle, ob rundfunkrelevante Funktionen wirklich genutzt werden.
Die Tatsache reicht, dass es jederzeit möglich wäre.
 
 Jeder muss seine Geräte bei der GEZ (Gebühreneinzugszentrale) anmelden.
 
 
 |  © Didi01 / PIXELIO
 
 
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 In einer WG lebend giltPro Haushalt muss immer eine Person 
alle Geräte bei der GEZ anmelden und die Gebühren abführen. Die Kosten 
dafür müsst ihr privat untereinander aufteilen. 
 
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 Gebühren 
|                 Radio
       und/oder
 internetfähiges Gerät    
 
 
 
 
 Fernseher
 auch mit Radio
   und internetfähigem Gerät   
 
 Stand 01.01.2012
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 5,76 €/Monat
 
 
 
 
 
 
 17,98 €/Monat
 
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 Bei den Eltern lebend gilt Haben die Eltern Rundfunkgeräte angemeldet und das eigene Einkommen 
liegt unter dem Sozialhilferegelsatz (aktuell 299 €, Stand 01.01.2012), muss 
 keine gesonderte
Gebühr abgeführt werden.
 
 
 
 
 Befreiung von der Gebührenpflicht Befreien lassen können sich Studenten mit eigenem Haushalt, die BAföG 
oder andere Sozialleistungen beziehen. 
Die Befreiung geschieht aber nicht automatisch. Es muss bei der GEZ ein Antrag gestellt werden. Der Antrag 
kann Online ausgefüllt werden und muss dann per Post mit dem aktuellen BAföG – Bescheid eingereicht werden. 
Der Bescheid muss im Original oder als beglaubigt Kopie beigefügt werden.
 
 Wichtig! Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich. Meldet ihr also erst später an, müsst ihr mit einer Nachzahlung der Gebühren rechnen.
 
 Ob die GEZ eurem Antrag auf Befreiung zustimmt, teilt sie euch schriftlich mit. Gleichzeitig erfahrt ihr auch, 
wie lange die Befreiung Gültigkeit hat.
 
 
 
 
 Zahlungsweise Eine monatliche Zahlung 
der Rundfunkgebühren ist nicht möglich. Ihr könnt zwischen Vorauszahlung für 
ein Kalendervierteljahr, Kalenderhalbjahr oder Kalenderjahr wählen.
 
 
 
 
 Ab 2013 Die Rundfunkgebühr heißt ab dem 1.1.2013 Rundfunkbeitrag und wird dann 
pro Haushalt und nicht mehr pro Gerät 
erhoben. Es ist dabei unerheblich, wer mit wem zusammenwohnt - eine Bewohnerin oder ein Bewohner zahlt den Beitrag
für alle in der Wohnung.
 
 Teurer wird es für alle, die bislang nur ein Radio oder einen Computer angemeldet hatten aber keinen Ferseher 
bereithielten. Ab 2013 zahlen sie wie alle anderen monatlich 17,98 Euro.
 
 
 
 
 
 
 
 
Themen dieser Seite: GEZ / Rundfunkgebühren / Befreiung / Zahlungsweise / Neuerung ab 2013
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