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Studieren im Ausland / Auslandsaufenthalt für Studierende


  
  © Rolf Handke / PIXELIO
Ein Auslandsaufenthalt während des Studiums fördert Sprachkenntnisse, Improvisationsfähigkeiten, Eigeninitiative, Durchhaltevermögen, Toleranz und interkulturelle Kompetenz. Der persönliche Horizont und das Fachwissen werden erweitert und bei den die meisten Personalchefs ist ein Aufenthalt außerhalb Deutschlands hoch angesehen. Trotzdem wagen immer noch viel zu wenig Studierende den Sprung in eine andere Studienwelt.

Vielen scheinen Aufwand, Kosten und Ungewissheit um die Durchführung des Aufenthalts zu hoch. Auch bedeutet es eine Unterbrechung und oft Verlängerung des Studiums.
Dabei steht der Wunsch nach einem Aufenthalt im Ausland während des Studiums bei vielen Studierenden eigentlich ganz oben auf der Wunschliste.

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BAföG

Das BAföG (Bundes Ausbildungsförderungs Gesetz) wurde in den 1970er Jahren verabschiedet. Es soll Studierende unterstützen, deren Eltern nicht die finanziellen Mittel haben, um ihren Kindern eine optimale Ausbildung bzw. ein Studium zu ermöglichen.

Das BAföG gibt es nicht nur für Studierende an Universitäten, sondern kann auch für den Besuch anderer weiterführender Bildungsstätten beantragt werden.

Studierende an Höheren Fachschulen, Akademien oder Hochschulen erhalten die Ausbildungsförderung zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen.

  
  © www.ml-media.martinlietz.de / PIXELIO
Schüler und Schülerinnen erhalten das BAföG als Vollzuschuss, müssen die Förderung also nicht zurückzahlen.

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Studenten und die GEZ


  
  © Didi01 / PIXELIO
Es besteht auch für Studierende eine Gebührenpflicht für Rundfunkgeräte.

Rundfunkgeräte sind, im klassischen Sinne Radio und Fernseher, seit 2007 auch jedes internetfähige Gerät (wie z.B. Computer oder Smartphone). Dabei spielt es keine Rolle, ob rundfunkrelevante Funktionen wirklich genutzt werden. Die Tatsache reicht, dass es jederzeit möglich wäre.

In einer WG muss immer eine Person alle Geräte bei der GEZ anmelden und die Gebühren abführen. Die Kosten dafür müsst ihr privat untereinander aufteilen.

Befreien lassen können sich Studenten mit eigenem Haushalt, die BAföG oder andere Sozialleistungen beziehen. Die Befreiung geschieht aber nicht automatisch. Es muss bei der GEZ ein Antrag gestellt werden.

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Studentische Krankenversicherung

Bei der Immatrikulation an der Uni muß jede(r) zukünftige Student/Studentin nachweisen, dass ein Krankenversicherungsschutz besteht. Für die meisten Studienbeginner ändert sich versicherungstechnisch nichts, da sie nach wie vor über ihre Eltern familienversichert sind.

Wer bereits 25 Jahre alt ist oder nicht über die Eltern abgesichert ist, muss sich selbst versichern. Hierfür wurde die gesetzliche Krankenversicherung für Studenten geschaffen. Sie umfasst den regulären Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, ist aber wesentlich kostengünstiger.

  
  © wrw / PIXELIO
Die Beiträge für die Studentenversicherung sind gesetzlich festgelegt und richten sich nicht nach dem Einkommen. Die Versicherung wird über eine reguläre Krankenkasse abgeschlossen und deckt auch die Pflegeversicherung ab.

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